Fremdwährungsdarlehen – Aufklärungspflicht der Bank
Der EuGH (Europäischer Gerichtshof) hat entschieden, dass ein Kreditinstitut, das Fremdwährungsdarlehen vergibt, einen Kreditnehmer über das damit verbundene Wechselkursrisiko so umfassend informieren muss, dass diese die wirtschaftlichen Folgen der Übernahme Wechselkursrisikos für seine finanziellen Verpflichtungen einschätzen kann.
EuGH, Urteil vom 20. September 2017, Az. C-186/16