Banken und Sparkassen sind bei der Vergabe von Krediten an Verbraucher verpflichtet, diesen eine Widerrufsbelehrung zu erteilen. Diese Belehrung muss richtig sein. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung in einem Immobiliendarlehensvertrag führt dazu, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hat,
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