Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19.12.2013 (AZ: C-209/12) könnte deutschen Versicherungsnehmern den Ausstieg aus Lebensversicherungen erleichtern, bei denen Widerspruchsbelehrung nicht ordnungsgemäß war. Der EuGH hat in diesem Urteil vom 19.12.2013 entschieden, dass die frühere Regelung im deutschen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über das Rücktrittsrecht von Lebensversicherungsverträgen nicht vereinbar ist mit Regelungen in der Zweiten und Dritten Lebensversicherungsrichtlinie des europäischen Gemeinschaftsrechts.
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